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BGH, 16.11.1962 - 4 StR 360/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 19.01.1962 - 4 StR 341/61
- BGH, 16.11.1962 - 4 StR 360/62
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- BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55
Auszug aus BGH, 16.11.1962 - 4 StR 360/62
Das trifft gewöhnlich dann zu, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch einen von ihm allein verursachten Unfall ausschließlich selbst Schaden erlitten hat (BGHSt 8, 263). - BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
Auszug aus BGH, 16.11.1962 - 4 StR 360/62
Abgesehen davon, daß das Landgericht über das Bestehen von Haftpflichtansprüchen (und deren etwaigen Umfang) nicht befinden konnte und ersichtlich auch nicht wollte, hat es im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt, daß der Angeklagte das Interesse der Geschädigten an der Feststellung des Unfallhergangs, namentlich an der Erhaltung des Beweises für ihre etwaigen Schadenersatzansprüche (vgl. BGHSt 12, 253, 255) [BGH 17.11.1958 - 4 StR 165/58], auch dann verletzt hat, wenn solche Ansprüche tatsächlich nicht entstanden sein sollten (S. 6 UA). - BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
Auszug aus BGH, 16.11.1962 - 4 StR 360/62
Auch könnte es die Verschiedenartigkeit der sittlichen Bewertung nicht ohne weiteres rechtfertigen, die Unfallflucht, mag sie auch - wie hier (S. 5 UA) - wegen der Unfallfolgen als ein "schwerer Fall" anzusehen sein, von der Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung schlechthin auszuschließen (vgl. BGHSt 6, 298). - BGH, 19.01.1962 - 4 StR 341/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.11.1962 - 4 StR 360/62
Auf die Revision des Angeklagten hat der erkennende Senat das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, weil der Schuldspruch wegen unterlassener Hilfeleistung nicht rechtsfehlerfrei begründet war (Urteil vom 19. Januar 1960 - 4 StR 341/61 -, teilweise abgedruckt in VRS 22, 271, 272 f).